Friedhof Meerbeck

Wir bitten Sie, beim Studieren der Gebühren das Folgende im Blick zu behalten:
Der Friedhof ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Nach staatlichem und kirchlichem Recht muss er sich selbständig tragen.

Wenn sie nach einem Sterbefall Grabnutzungsrechte auf unserem Friedhof erwerben, erwerben Sie damit nicht nur das Grabnutzungsrecht für 20 Jahre (bei Urnen) oder 30 Jahre (bei Särgen); sondern gewährleisten damit auch, dass der Friedhof mit den dazu gehörenden Gebäuden, Wegen, Hecken, Bäumen und Pflanzungen für diese 20 oder 30 Jahre in einem gepflegten Zustand erhalten bleibt.

In der Gebührenordnung ist mit Reihengrab ein Einzelgrab und mit Wahlgrab ein Doppelgrab gemeint.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ellen Knipping.

Friedhofsverwaltung
Ellen Knipping
(nur mittwochs von 16.00 – 18.00 Uhr)
Telefon: 05721 - 9 93 81 03
Fax: 05721 - 1855